Tierhalterhaftpflichtversicherung |
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Damit der Pferdehalter/Hundehalter richtig geschützt ist gegen alle Schadensmöglichkeiten, ist neben einer Tierlebensversicherung für Pferde/Hunde die Haftpflichtversicherung besonders wichtig. Denn: Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) haftet der Tierhalter nach den strengen Regeln der Gefährdungshaftung. | |||||||
Das bedeutet, dass er für jeden Schaden haftet, den das Tier verursacht. Wegen dieser Haftungsbestimmungen ist für einen Pferdehalter/Hundehalter eine entsprechende Haftpflichtversicherung unerlässlich. Nur sie gibt ihm die finanzielle Sicherheit gegenüber Schadenersatzforderungen. |
Deckungssumme bei | ||||||||
Personenschäden: | 2.000.000,- € | |||||||
Sachschäden: | 1.000.000,- € | |||||||
Vermögensschäden: | 200.000,- € | |||||||
Reitpferde (inkl. Flurschäden; inkl. unentgeltliche Fremdreiter) | 91,80 | € | ||||||
Halten und Hüten von Pferden / Pensionspferde (inkl. Flurschäden - ohne Reiten) | 31,00 | € | ||||||
Hunde | 69,16 | € | ||||||
Kampfhunde mit eingereichtem Wesenstest | 103,74 | € | ||||||
Kampfhunde ohne Wesenstest | 138,32 | € | ||||||
Jahresbeiträge* (bei 5-jähriger Laufzeit, Selbstbeteiligung möglich) |
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* inklusive gesetzliche Versicherungssteuer (z.Zt. 15%) |