Tierhalterhaftpflichtversicherung

Damit der Pferdehalter/Hundehalter richtig geschützt ist gegen alle Schadensmöglichkeiten, ist neben einer Tierlebensversicherung für Pferde/Hunde die Haftpflichtversicherung besonders wichtig. Denn: Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) haftet der Tierhalter nach den strengen Regeln der Gefährdungshaftung.
Das bedeutet, dass er für jeden Schaden haftet, den das Tier verursacht. Wegen dieser Haftungsbestimmungen ist für einen Pferdehalter/Hundehalter eine entsprechende Haftpflichtversicherung unerlässlich. Nur sie gibt ihm die finanzielle Sicherheit gegenüber Schadenersatzforderungen.
Deckungssumme bei
Personenschäden: 2.000.000,- €
Sachschäden: 1.000.000,- €
Vermögensschäden: 200.000,- €

Reitpferde (inkl. Flurschäden; inkl. unentgeltliche Fremdreiter) 91,80
Halten und Hüten von Pferden / Pensionspferde (inkl. Flurschäden - ohne Reiten)  31,00
Hunde 69,16 
Kampfhunde mit eingereichtem Wesenstest 103,74
Kampfhunde ohne Wesenstest 138,32 
   

Jahresbeiträge* (bei 5-jähriger Laufzeit, Selbstbeteiligung möglich)

* inklusive gesetzliche Versicherungssteuer (z.Zt. 15%)